Grundstückszufahrt - Einrichtung oder Änderung einer Zufahrt zur Straße
Um private Grundstücke mit Kraftfahrzeugen zu erreichen, müssen in der Regel öffentliche Verkehrsflächen überquert werden. Dies stellt eine Benutzung über den üblichen Gebrauch hinaus dar. Für eine solche Grundstückszufahrt muss ein Antrag beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau der Stadt Mülheim an der Ruhr gestellt werden.
Unterlagen
- Antrag (siehe PDF-Datei im Anhang)
- Skizze der Grundstückssituation mit geplantem Zufahrtsbereich
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem individuellen Aufwand. Sie sind in voller Höhe von den Antragstellenden zu tragen.
- Bearbeitungsgebühr des Amts für Verkehrswesen und Tiefbau (Pauschale) in Höhe von 150,- Euro
- Kosten zur Herstellung der Grundstückszufahrt (Bordsteinabsenkung, Pflasterung und mehr)
- Eventuell Kosten für die Veränderung der Straßeneinrichtungen (Laternen, Schilder oder ähnliches)
Der Antrag selbst ist kostenlos.
Ablauf
Senden Sie den Antrag zusammen mit der Skizze an das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, Jörg Zinn, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr. Dort wird er geprüft und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen genehmigt.
Die Antragsteller*innen beauftragen nach Erhalt der Genehmigung eine zugelassene Straßenbaufirma.
Kontakt
Kontext
Stand: 17.12.2024
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